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G 1.7 Quecksilber (Hg)
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Quecksilber ist ein silberglänzendes flüssiges
Metall. Quecksilber-Dämpfe sind giftig, farb- und
geruchlos. Die Exposition erfolgt im Wesentlichen
durch Einatmen. Weiterhin kann es zum Haut- und
Augenkontakt über benetzte Kleidung oder verspritztes
Quecksilber kommen.
Die Möglichkeit einer Exposition besteht immer bei
der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an
Aufbereitungsanlagen 1 , bei der Probenentnahme
und bei der Entsorgung von Bauteilen, die mit
Quecksilber in Berührung gekommen sind.
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Die häufigsten Gefahren
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Bei Einwirkung sehr hoher Konzentration kommt
es zu Metallgeschmack im Mund, Reizung der
Atemwege, Übelkeit, Darmkoliken und Durchfall.
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Die chronische Einwirkung geringerer Quecksilber-
Konzentrationen verursacht Nierenschäden und
eine Schädigung des zentralen Nervensystems. Eingeleitet
wird das Krankheitsbild häufig mit Schwellungen
der Mundschleimhaut, Lockerung der Zähne,
Konzentrationsschwäche, Gewichtsverlust, Schlaflosigkeit,
motorischer Unruhe und Kopfschmerzen.
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Maßnahmen
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Technische Maßnahmen
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Auffangwannen oder andere geeignete technische
Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen
beim Öffnen der Anlagen nutzen
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spezielle Bindemittel oder Spezialstaubsauger
zum sofortigen Aufnehmen von ausgelaufenem
Quecksilber benutzen
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Organisatorische Maßnahmen
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- Schwarz/Weiß-System
- Schutzkleidung in Arbeitspausen ablegen
- Schutzkleidung in Spezialbehältern aufbewahren
- verunreinigte Arbeitskleidung schnellstmöglich
wechseln
- persönliche Hygiene streng beachten
- Aufbewahrung und Konsum von Getränken,
Speisen und Genussmitteln 2 in belasteten
Bereichen ist verboten
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Beschäftigungsbeschränkungen
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werdende und stillende Mütter entsprechend der
Gefährdungsbeurteilung
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Jugendliche dürfen nicht in belasteten Bereichen
beschäftigt werden
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Betriebsanweisung
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- Mitarbeiter sind anhand einer Betriebsanweisung
in regelmäßigen Abständen zu unterweisen.
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Vorsorgeuntersuchungen
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Persönliche Schutzausrüstungen
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Gummistiefel, Schutzkleidung, Vollmaske mit
Hg-Schraubfilter 3
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bei Quecksilberdämpfen über 0,5 Vol% sind
Atemschutzisoliergeräte und Chemikalienschutzanzüge
zu tragen
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> Weitere Informationen
- Gefahrstoffverordnung
- Merkblätter:
- Kühn Birett Q 001 Quecksilber
- W.E.G. Merkblatt für den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Erdgasund
Erdölbetrieb „Quecksilber“
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