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G 2.1 Sicherheitspass |
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In einem Unternehmen werden zur Abwicklung der Aktivitäten vor allem Auftragnehmerfirmen eingesetzt. Um den Umgang von Auftragnehmer und Auftraggeber zu systematisieren, wurde u.a. ein Sicherheitspass eingeführt. In den Werkverträgen werden die Auftragnehmer dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung entsprechend vor Ort nur Personal einzusetzen, das tatsächlich qualifiziert ist. Um den Aufsichtspersonen der Auftraggeber die Überwachungsmöglichkeit zu erleichtern, und die Auftragnehmer verstärkt in die Pflicht zu nehmen, wurde für die Branche dieser firmenübergreifende Sicherheitspass entwickelt. Dabei handelt es sich um ein kleines Buch im DIN A 6-Format, das bequem in der Jackentasche getragen und vom Umfang etwa fünf Jahre genutzt werden kann. |
Es ist in folgende Bereiche aufgeteilt: |
> Bewährte PraxislösungBEB Erdgas und Erdöl GmbH |
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